Allgemeines
Allen Lieferungen und Leistungen liegen diese Geschäftsbedingungen zugrunde.
Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Entgegenstehende Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen des Käufers werden nur anerkannt, wenn sie ausdrücklich und schriftlich vereinbart sind. Nebenabreden sowie Ergänzungen des Vertrages sind rechtsunwirksam, soweit sie nicht schriftlich von der Medical-ITK GmbH & Co. KG bestätigt worden sind.
Angebot und Vertragsabschluß
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn die Medical-ITK GmbH & Co. KG eine Bestellung des Käufers schriftlich oder fernschriftlich bestätigt. Gleiches gilt für Ergänzungen, Änderungen oder Nebenabreden. Die Medical-ITK GmbH & Co. KG behält sich vor, einen Vertragsabschluß mittels Rechnung zu bestätigen. Maße, Zeichnungen und Abbildungen sind unverbindlich. Für Kostenvoranschläge gilt § 650 BGB.
Bei Dienstleistungs- und Entwicklungsaufträgen gilt eine schriftliche Termin- und Preiszusage als unverbindlicher Richttermin/Richtpreis und nicht als verbindliche Zusage, da unvorhersehbare Termin- und Preisänderungen eintreten können.
Preise
Alle Preise verstehen sich zuzüglich Verpackung, Transport und Frachtversicherung. Für alle Lieferungen bleibt Versand per Vorauskasse, oder Barnachnahme ausdrücklich vorbehalten. Die Bindungsfrist an schriftlich erfolgte Angebote der Medical-ITK GmbH & Co. KG beträgt 14 Tage, maßgeblich ist das Angebotsdatum. Zusätzliche Leistungen, die in der Auftragsbestätigung nicht enthalten sind, werden gesondert berechnet. Bei Abrufbestellung dient der vereinbarte Preis bei Vertragsabschluß als Grundlage. Preisveränderungen während der Laufzeit des Abrufvertrages berechtigen die Medical-ITK GmbH & Co. KG zur Preisanpassung.
Liefer- und Leistungszeit
Alle Liefervereinbarungen bedürfen der Schriftform, Lieferfristen beginnen mit dem Datum der Auftragsbestätigung durch die Medical-ITK GmbH & Co. KG. Sämtliche Lieferverpflichtungen stehen unter dem Vorbehalt eigener rechtzeitiger Belieferung. Entsprechende Dispositionen sind von der Medical-ITK GmbH & Co. KG nachzuweisen. Teillieferungen und Teilleistungen sind zulässig. Bei Lieferverträgen gilt jede Teillieferung und Teilleistung als selbständige Leistung. Lieferverzug tritt nicht ein im Falle höherer Gewalt, sowie aufgrund von Ereignissen, die der Medical-ITK GmbH & Co. KG die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen. Hierzu zählen Betriebsstörungen, höhere Gewalt und Streiks etc., gleich ob diese im eigenen Betrieb, dem des Lieferanten oder Unterlieferanten eintreten. In diesen Fällen kann der Käufer keinen Verzugsschaden bzw. Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Die Medical-ITK GmbH & Co. KG ist im Fall von ihr nicht zu vertretender Liefer- und Leistungsverzögerungen berechtigt, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer Frist von zwei Monaten hinauszuschieben, oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Wenn die Liefer- und Leistungsverzögerung länger als zwei Monate dauert, ist der Käufer berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Liefer- und Leistungszeit durch Gründe, die nicht von der Medical-ITK GmbH & Co. KG zu vertreten sind, kann der Käufer hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten. Auf die vorgenannten Umstände kann sich die Medical-ITK GmbH & Co. KG nur berufen, wenn sie den Kunden unverzüglich schriftlich benachrichtigt. Bei Lieferverzug, den die Medical-ITK GmbH & Co. KG zu vertreten hat, haben Kaufleute unter Ausschluß von Schadensersatzansprüchen nur das Recht zum Rücktritt vom Vertrag.
Versendung und Gefahrenübergang
Die Medical-ITK GmbH & Co. KG versichert jedoch die Ware auf Kosten des Käufers. Bei Sendungen an die Medical-ITK GmbH & Co. KG trägt der Versender jedes Risiko, insbesondere das Transportrisiko bis zum Eintreffen der Ware bei der Medical-ITK GmbH & Co. KG, sowie die gesamten Transportkosten.
Zahlungsbedingungen
Die Rechnungen sind je nach Vereinbarung per Vorauskasse, Bar, per Nachnahme-Bar, Nachnahme-Verrechnungsscheck, Nachnahme-Euroscheck oder bei Selbstabholung zahlbar, soweit nichts anderes vereinbart ist. Sämtliche Zahlungen werden grundsätzlich auf die älteste Schuld angerechnet, unabhängig von anderslaufenden Bestimmungen des Käufers. Sind bereits Kosten der Betreibung und Zinsen entstanden, wird die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung angerechnet. Der Käufer ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden sind oder unstreitig sind. Teillieferungen und Teilleistungen können gesondert in Rechnung gestellt werden. Eine Zahlung gilt erst als erfolgt, wenn der Forderungsbetrag auf dem Bankkonto der Medical-ITK GmbH & Co. KG gutgeschrieben worden ist. Gleiches gilt für die Einlösung von Schecks. Wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, seine Zahlungen einstellt oder eine Bank einen Scheck nicht einlöst, ist die Medical-ITK GmbH & Co. KG zum sofortigen Rücktritt vom Liefervertrag, ohne besondere vorherige Ankündigung berechtigt. In diesen Fällen werden ohne besondere Anforderungen sämtliche Forderungen der Medical-ITK GmbH & Co. KG gegenüber dem Käufer sofort in einem Betrag fällig. Gleiches gilt, wenn die Medical-ITK GmbH & Co. KG andere Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage stellen. Hält die Medical-ITK GmbH & Co. KG weiter am Vertrag fest, ist sie berechtigt, Vorauszahlung, Bankbürgschaft oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Medical-ITK GmbH & Co. KG steht das Recht zu, den im Verzug befindlichen Käufer von der weiteren Belieferung auszuschließen, auch wenn entsprechende Lieferverträge geschlossen worden sind. Vom Verzugszeitpunkt an ist die Medical-ITK GmbH & Co. KG berechtigt, Zinsen in Höhe des von den Geschäftsbanken berechneten Zinssatzes für offene Kontokorrentkredite zu berechnen. Der Käufer trägt die gesamten Betreibungs-, etwaige Gerichts- und Vollstreckungskosten. Die Medical-ITK GmbH & Co. KG ist berechtigt seine Forderungen abzutreten.
Eigentumsvorbehalt
Die Medical-ITK GmbH & Co. KG behält sich das Eigentum an den gelieferten Waren und Leistungen bis zur vollständigen Bezahlung aller aus der Geschäftsverbindung gegenüber dem Käufer entstandenen oder noch entstehenden Forderungen, gleich welcher Art und welchen
Rechtsgrundes, vor. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung der Saldoforderung.
Be- oder Verarbeitung der von der Medical-ITK GmbH & Co. KG gelieferten
und noch in deren Eigentum stehender Waren erfolgt im Auftrag der Medical-ITK GmbH & Co. KG, ohne daß daraus Verbindlichkeiten für die Medical-ITK GmbH & Co. KG erwachsen können. Bei Einbau in fremde Waren durch den Käufer wird die Medical-ITK GmbH & Co. KG, im Verhältnis des Wertes der gelieferten Waren zu den mitverwendeten fremden Waren, Miteigentümerin an den neuentstehenden Produkten. Wird die von der Medical-ITK GmbH & Co. KG gelieferten Ware mit anderen Gegenständen vermischt oder verbunden, so tritt der Käufer schon jetzt seine Eigentums- bzw. Miteigentumsrechte an dem vermischten Bestand oder dem neuen Gegenstand ab und verwahrt diesen kostenfrei mit der notwendigen Sorgfalt für die Medical-ITK GmbH & Co. KG. Der Käufer ist berechtigt die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Verpfändungen und Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung/ unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (inkl. sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Verkäufer bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an die Medical-ITK GmbH & Co. KG ab. Die Medical-ITK GmbH & Co. KG ermächtigt den Käufer widerruflich, die an sie abgetretenen Forderungen für deren Rechnung in eigenem Namen einzuziehen. Die Einzugsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachgekommen ist. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Käufer auf das Eigentum der Medical-ITK GmbH & Co. KG hinweisen und diese unverzüglich benachrichtigen. Der Käufer hat Zugriffe Dritter abzuwehren. Bei Zahlungsverzug – insbesondere nach Nichteinlösung von Schecks – ist die Medical-ITK GmbH & Co. KG berechtigt, ohne Vorliegen entsprechender gerichtlicher Titel oder Ermächtigungen, nach Geltendmachung des Eigentumvorbehaltes die Vorbehaltsware unter Betreten der Geschäftsräume durch Beauftragte, die sich entsprechend zu legitimieren haben, an sich zu nehmen. Die Kosten des Abtransportes trägt der Käufer in voller Höhe. Der Käufer verpflichtet sich, wenn ein Scheck nicht eingelöst wird, auf Anforderung der Medical-ITK GmbH & Co. KG die erhaltene Ware im verbleibenden Umfang auf eigene Kosten und Gefahr an die Medical-ITK GmbH & Co. KG zurückzusenden. In der Zurücknahme sowie der Pfändung der Vorbehaltsware durch die Medical-ITK GmbH & Co. KG liegt – soweit nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet – kein Rücktritt vom Vertrag. Übersteigt der Wert der einbehaltenen Sicherheiten die zu sichernde Forderung um mehr als 25 %, so wird die Medical-ITK GmbH & Co. KG auf Verlangen des Käufers insoweit Sicherheiten nach ihrer Wahl freigeben. Der Käufer trägt die Beweislast dafür, daß die einbehaltenen Sicherheiten 25 % übersteigen.
Gewährleistung
Die Gewährleistungsfrist beträgt nach § 438 BGB 24 Monate, sofern nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde. Die Frist beginnt mit dem Lieferdatum. Werden Betriebs- oder Wartungsempfehlungen der Medical-ITK GmbH & Co. KG nicht befolgt, Änderungen an den Waren vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, so entfällt jede Gewährleistung. Vor Wandlung des Vertrages muß der Medical-ITK GmbH & Co. KG eine Frist von 14 Tagen zur Nachbesserung gewährt werden. Gewährleistungsansprüche sind nicht abtretbar. Sie stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu. Der Käufer muß die Medical-ITK GmbH & Co. KG etwaige Mängel unverzüglich, jedoch spätestens innerhalb von einer Woche nach Kenntnisnahme der Mängel schriftlich mitteilen. Nach Ablauf der Frist ist die Medical-ITK GmbH & Co. KG frei von der Gewährleistungspflicht. Der Käufer ist im Falle einer Mängelrüge verpflichtet, das defekte Gerät bzw. Teil auf eigene Kosten und Gefahr, verbunden mit einer genauen Fehlerbeschreibung der Modell- und Seriennummer, sowie einer Kopie des Lieferscheines, mit der die Ware geliefert wurde, an die Werkstatt der Medical-ITK GmbH & Co. KG zu senden. Durch den Austausch von Teilen, Baugruppen oder ganzen Geräten treten keine neuen Gewährleistungsfristen in Kraft. Verschließteile, wie Druckknöpfe, Farbbänder, Typenräder etc. unterliegen nicht der Gewährleistungspflicht der Medical-ITK GmbH & Co. KG. Die unsachgemäße Benutzung, Lagerung und Handhabung von Geräten, sowie Fremdeingriff und das Öffnen von Geräten hat zur Folge, daß Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen sind. Die Gewährleistung beschränkt sich ausschließlich auf die Reparatur oder den Austausch der beschädigten Liefergegenstände. Sollten im Rahmen der Reparaturbemühungen durch die Medical-ITK GmbH & Co. KG die auf den zu reparierenden Geräten befindlichen Daten verloren gehen, so ist dieses Risiko vom Auftraggeber zu tragen. Der Auftraggeber kann vor Gewährleistungsarbeiten explizit eine Sicherung der gefährdeten Daten kostenpflichtig in Auftrag geben. Eine Haftung für normale Abnutzung wird ausgeschlossen. Jede Gewährleistung beschränkt sich auf die gelieferten Waren.
Sonstige Gewährleistungsansprüche jeglicher Art sind ausgeschlossen.
Software
Soweit Programme zum Lieferumfang gehören, wird für den Käufer ein einfaches, unbeschränktes Nutzungsrecht eingeräumt, d.h. er darf diese weder kopieren noch anderen zur Nutzung überlassen. Ein mehrfaches Nutzungsrecht bedarf einer besonderen schriftlichen Vereinbarung. Bei Verstoß gegen diese Nutzungsrechte haftet der Käufer in voller Höhe für
den daraus entstehenden Schaden. Der Softwarekauf basiert ansonsten Grundsätzlich auf den Lizenzbestimmungen des Herstellers.
Sonstige Schadenersatzansprüche
Für Schadenersatzansprüche aus positiver Vertragsverletzung, unerlaubter Handlung und Organisationsverschulden bei Vertragsabschluß haftet die Medical-ITK GmbH & Co. KG nur, wenn ihr, bzw. ihren Erfüllungsgehilfen, Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann.
Anwendbares Recht
Für diese Geschäftsbedingungen sowie die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen der Medical-ITK GmbH & Co. KG und dem Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als zwingend vereinbart. Soweit der Käufer Vollkaufmann im Sinne des HGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentliches Sondervermögen ist, wird Magdeburg als ausschließlicher Gerichtstand für alle sich mittel- und unmittelbar aus der Geschäftsbeziehung ergebenden Streitigkeiten vereinbart. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine sonstige Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein, wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.
Datenschutz
Die Medical-ITK GmbH & Co. KG ist berechtigt, die bezüglich der Geschäftsverbindung oder im Zusammenhang mit dieser erhaltenen Daten über den Käufer, gleich ob diese vom Käufer selbst oder von Dritten stammen, im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu verarbeiten. Dieser Hinweis ersetzt die Mitteilung gemäß Bundesdatenschutzgesetz, daß persönliche Daten über den Kunden mittels EDV gespeichert und weiterverarbeitet werden.